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Art und/oder Fremdkörper, die in den Leitungen vorhanden sind, kalkhaltiges
Wasser; - Beschädigung der Oberflächen aufgrund der Verwendung aggressiver,
saurer und/oder scheuernder Produkte; - Beschädigung durch Chemikalien oder
elektrochemische Verfahren; - Nichtfunktionieren oder Funktionsstörungen durch
einen hohen Salz- und/oder Chlorgehalt im Wasser; - Nichtfunktionieren oder
Funktionsstörungen durch Sand, Schutt und/oder Verunreinigungen im Wasser;
- fehlende Installation entsprechender vorgelagerter Druckminderer und Filter in
der Anlage sowie fehlende Installation von Filtern am Produkt, wo vorgesehen; -
Druck- und/oder Temperaturwerte, die nicht mit den Parametern übereinstimmen,
die in der Gebrauchsanleitung und/oder auf eventuellen Hinweisaufklebern
angegeben sind, die an der Produktverpackung vorhanden sind oder die
Produkte begleiten; - Schäden und/oder Störungen aufgrund eisenhaltiger
Rückstände von eisenhaltigen Leitungen und/oder Leitungen, die sich nicht in
einem angemessenen Instandhaltungszustand befinden; - technische Eingriffe,
Reparaturen und/oder Änderungen an Produkten, die vom Endnutzer, von
Technikern und/oder Dritten ohne entsprechende ausdrückliche Genehmigung
vonseiten der Firma CRISTINA S.r.l. vorgenommen wurden, mit Ausnahme der
normalen Instandhaltung, die vom Endnutzer gemäß den Anweisungen, die in
der Gebrauchsanleitung und/oder auf eventuellen Hinweisaufklebern angegeben
sind, die an der Produktverpackung vorhanden sind oder die Produkte begleiten,
vorzunehmen sind ; - Natur- oder gesellschaftspolitische Ereignisse (wie zum
Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Wetterschäden, Brände,
Naturkatastrophen, kriegerische oder terroristische Ereignisse, Aufstände und/
oder Unruhen). Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende vertragliche
Garantie weder ordentliche Wartungsarbeiten noch den Austausch von Filtern,
Sieben, Strahlreglern, Patronen und allen anderen Teilen abdeckt, die als
„Verschleißteile“ gelten bzw. sich unter normalen Bedingungen abnutzen. Es wird
weiterhin darauf hingewiesen, dass jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen
der vorliegenden „vertraglichen Garantie“ nur schriftlich vonseiten der Firma
CRISTINA S.r.l. vorgenommen werden können. Mit Unterzeichnung zur Annahme
der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen verzichtet der Händler
ausdrücklich auf die gesetzliche Garantie und damit auf die Ansprüche, die er kraft
der gesetzlichen Garantiebestimmungen gegenüber CRISTINA S.r.l. erheben und
geltend machen könnte, und zwar für alle eventuellen Mängel, die an den Produkte
auftreten können, die ihm von CRISTINA S.r.l. verkauft werden. Wenn infolge einer
Feststellung von Mängeln an einem von CRISTINA S.r.l. vermarkteten Produkt die
Verantwortung des Händlers gegenüber dem Endnutzer erkannt wird, kann der
Händler folglich keine Regressansprüche gegen die Firma CRISTINA S.r.l. stellen
und keinen Ersatz für eventuell erlittene Schäden und/oder entstandene Kosten
von der Firma CRISTINA S.r.l. fordern.
Für die Preisgebung wird sich an die zum Zeitpunkt der Warenversendung
geltenden Preislisten in den Katalogen von CRISTINA S.r.l. oder in jedem Fall an
die Preise, die CRISTINA S.r.l. normalerweise setzt, gehalten.
CRISTINA S.r.l. kann die Katalogpreise mit einer Frist von 15 Tagen nach
entsprechender Mitteilung ändern, ohne dass bei Preiserhöhung oder
Preisminderung sich der Preis auf die zum Zeitpunkt der Mitteilung über die
Preisänderung bereits angenommenen Bestellungen ändert, da die Bestellungen
den noch nicht geänderten Preisen unterliegen.
Der Händler muss in EURO bezahlen. Die Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten
sind die, die zwischen CRISTINA S.r.l. und dem Händler vereinbart worden sind,
und sind unabänderlich und unabdingbar im Interesse von CRISTINA S.r.l.:
Existieren keine Vereinbarungen zu den Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten
kommen die von CRISTINA S.r.l. in der Rechnung angegebenen Fristen und
Modalitäten zur Anwendung. CRISTINA S.r.l. hat in jedem Fall das Recht, die
Vertragsausführung gemäß Art. 1457 c.c. (BGB) einzufordern, ohne zu vorheriger
Mitteilung verpflichtet zu sein. CRISTINA S.r.l. behält sich das Recht vor, die
anzuwendenden Zahlungsfristen und/oder Zahlungsmodalitäten zu ändern und
diese Änderungen schriftlich mitzuteilen: Die neuen Zahlungsfristen und/oder
Zahlungsmodalitäten gelten als vom Händler akzeptiert, wenn er nicht innerhalb
von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Empfang der Mitteilung über die Änderung
CRISTINA S.r.l. schriftlich die Ablehnung der geänderten Fristen und/oder
Modalitäten zugestellt hat.
Bei versäumter und/oder verspäteter Zahlung bezüglich der in der von CRISTINA
S.r.l. angenommenen Bestellung des Händlers angegebenen Fristen oder bei
Fehlen der Angabe in der von CRISTINA S.r.l. ausgestellten Rechnung werden
im Rahmen des Art.5 D. Lgs. (Legislativdekret) 231/2002 in der aktuellen Fassung
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Verzugszinsen berechnet. Außerdem kann CRISTINA S.r.l. bei versäumter und/
oder bezüglich der vorgesehenen Fristen verspäteter Zahlung nach ihrem eigenen
unanfechtbaren Ermessen bis zur gesamten Zahlung des geschuldeten Betrags
alle oder einen Teil der vom Händler übermittelten Bestellungen und an den
Händler erbrachten Dienstleistungen aussetzen und die Zahlungsfristen und/oder
Zahlungsmodalitäten mit sofortiger Wirkung und vorheriger einfacher schriftlicher
Mitteilung ändern. Nach Ablauf der Frist von 15 Tagen bei versäumter und/oder
verspäteter Zahlung kann CRISTINA S.r.l. ganz oder teilweise, nach ihrem eigenen
unanfechtbaren Ermessen, die noch nicht erledigten Bestellungen löschen, auch
wenn sie bereits angenommen worden sind.
Die Zahlung der Waren muss an die Niederlassung der CRISTINA S.r.l. in Gozzano
(NO), Via Fava 56 erfolgen; erfolgen Zahlungen an einem anderen Ort als der oben
genannten Niederlassung der CRISTINA S.r.l. haben diese Zahlungen, auch wenn
sie von CRISTINA S.r.l. angenommen worden sind, einen reinen Duldungswert
und können in keinem Fall die Änderung des Prinzips, an die angegebene
Niederlassung zu zahlen, begründen.
Bei Zahlungen über Barscheck und/oder Bankanweisung hat, auch wenn diese
Modalität von CRISTINA S.r.l. akzeptiert wird, ausschließlich der Händler
das gesamte Risiko zu tragen, in dem Sinne, dass letzterer nicht von seiner
Zahlungspflicht befreit ist, wenn CRISTINA S.r.l. den Betrag nicht effektiv einkassiert
hat. Unbeschadet dem vorher gesagten, ist vereinbart, dass bei Diebstahl und/
oder Verlust der vom Händler geschickten Schecks, auch wenn dieser Fall einsetzt,
nachdem sie bei CRISTINA S.r.l. und/oder ihren Beauftragten und/oder Vertretern
angekommen sind, die CRISTINA S.r.l. bereits jetzt ausdrücklich von jeder Haftung
diesbezüglich befreit ist wie auch von der Verpflichtung, Duplikate der Schecks
und/oder eine Abschreibung zu fordern.
Die Abbildungen und Informationen in den Broschüren, den Katalogen, der
Internetseite von CRISTINA S.r.l., in den Produktinformationsblättern sowie jedes
weitere Informationsmaterial und/oder Werbematerial auf welchem Medium auch
immer, auch wenn es einzelne Artikel darstellt, begründen nicht die Verpflichtung
zur getreuen Ausführung seitens der CRISTINA S.r.l.Dementsprechend
sind die darin vorgesehenen Gewichte und Abmessungen ausschließlich
unverbindlich und CRISTINA S.r.l. übernimmt dafür keine Verantwortung.
CRISTINA S.r.l. behält sich das Recht vor, an den Verkaufsprodukten jederzeit
alle Änderungen vorzunehmen, die sie für unabdingbar hält, um die Produktion
zu optimieren, und dies unabhängig von dem, was in Broschüren, im Katalog,
den Produktinformationsblättern, auf der Internetseite von CRISTINA S.r.l. und
jedem weiteren Material zur Verkaufsförderung der Produkte und Werbezwecken
dargestellt und beschrieben wird.
Ferner ist CRISTINA S.r.l. nicht gebunden an den Erklärungen, Versprechungen,
Bedingungen und Garantien, die von den Angestellten, Vertretern,
Handelsvertretern und Geschäftsvermittlern gegeben werden und sich von den
hier wiedergegebenen Verkaufsbedingungen unterscheiden und nicht in den von
den Rechtsvertretern der CRISTINA S.r.l. unterzeichneten Rechtsakten enthalten
sind.
Es wird in beidseitigem Einverständnis festgelegt, dass für die Beilegung aller
Streitfragen die bezüglich der Auslegung, Ausführung und Auflösung dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder bezüglich der Geschäftsverhältnisse
zwischen den Vertragsparteien oder bezüglich jeder damit verbundenen Frage
ausschließlich das Gericht Mailand der italienischen Justizbehörde zuständig ist.
Der Händler kann keine Anträge oder Klagen gegen CRISTINA S.r.l. einreichen,
noch Einrede gegen CRISTINA S.r.l. erheben, wenn er nicht vorher dafür gesorgt
hat, jede der CRISTINA S.r.l. geschuldeten Kapitalbeträge, Zinsen und Kosten
bezüglich der Warensendungen ausgezahlt zu haben. Außerdem wird vereinbart,
dass der Händler eigene Kredite mit den der CRISTINA S.r.l. für den Warenkauf
geschuldeten Beträgen nicht aufrechnen kann.
Die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise verstehen sich
ausschließlich als Richtpreis in Euro und ohne Umsatzsteuer.
Das anwendbare Recht ist ausschließlich das italienische Recht mit ausdrücklichem
Ausschluss der anderen nationalen Rechte und/oder internationalen Konventionen
zum internationalen Warenverkauf.
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Die Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten wie auch
die Preisnachlässe und Handelsrabatte und die vorgesehen Beiträge und/
oder Prämien sind immer dem Umstand untergeordnet, dass der Händler die
Lieferungen unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen bezahlt.
Der Händler übernimmt die Zahlung aller Gebühren, Steuern, Auflagen,
Zollgebühren, Steuerauflagen und/oder Verwaltungsgebühren wie auch alle
von den Staats-, Regierungs- und Verwaltungsbehörden vorgesehenen Kosten
und Spesen für den Erwerb, den Import, den Export und den Verkauf der von
CRISTINA S.r.l. gekauften Produkte.
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen begründen nicht für den Händler eine
Kaufpflicht noch für CRISTINA S.r.l. eine Verkaufspflicht. Deswegen besteht
zwischen den Vertragsparteien keine Lieferverpflichtung, noch wird irgendeine
Form des Exklusivrechts übertragen, da die zwischen den Vertragsparteien
bestehende Vertragsbeziehung eine reine Kauf- und Verkaufsbeziehung ist.
Kommt es zur Duldung von Vertragsverstößen und/oder Verhalten, das im
Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen steht, kann das Dulden
nicht als Verzicht auf die in den nicht beachteten Klauseln enthaltenen Rechte
oder Pflichten ausgelegt werden noch kann es die Gültigkeit dieser Klauseln
aufheben.
Wird eine oder werden mehrere Klauseln oder Teile davon nichtig, weil sie im
Widerspruch zu den bestimmenden Gesetzesvorschriften steht oder stehen, ist
oder sind diese von Rechts wegen so und nur so zu ersetzen, dass der Widerspruch
aufgehoben ist.
Ausgenommen bei Vorsatz oder schwerer Schuld von CRISTINA S.r.l. sind die
Haftung und die daraus folgende Entschädigungssumme, die CRISTINA S.r.l.
dem Händler schuldet, beschränkt auf den Preis, den der Händler beim Kauf des
Produktes oder der Produkte von CRISTINA S.r.l., die beanstandet werden und/
oder Gegenstand der Nichteinhaltung sind, bezahlt hat.
Andere vertragliche Bedingungen als die der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
CRISTINA S.r.l. haben, auch wenn sie gefordert, hinzugefügt, verändert und/oder
in die Bestellungen oder jeder anderen Kommunikation des Händlers eingefügt
werden, keine Wirkung wenn sie nicht ausdrücklich und spezifisch schriftlich durch
einen Rechtsvertreter der CRISTINA S.r.l. anerkannt worden sind.
Der Händler erkennt an, dass die Firma und die Marken von CRISTINA S.r.l.
das ausschließliche Eigentum derselben sind. Der Händler kann bezüglich der
oben genannten Firma oder Marken keine Ansprüche erheben oder Eigentum
beanspruchen. Dies weder direkt noch indirekt über eine Mittelsperson,
Gesellschaft und/oder Einrichtung. Der Gebrauch der Marken CRISTINA S.r.l.,
SILFRA oder CRISTINA S.r.l. seitens des Händlers, dort, wo es erlaubt ist, erfolgt in
Übereinstimmung mit den von CRISTINA S.r.l. festgelegten Anordnungen. Werden
die Markenzeichen CRISTINA S.r.l., SILFRA oder CRISTINA S.r.l. auf dem Schild des
Händlers angebracht, ist ausschließlich der Händler, der zudem vorher schriftlich
von CRISTINA S.r.l. autorisiert worden sein muss, verpflichtet, jede gesetzliche
Gebühr und/oder Steuer einschließlich der Werbesteuer zu bezahlen. Davon
ausgeschlossen ist der Fall, in dem die Marken auf Werbematerial, das CRISTINA
S.r.l. den Händler geliefert hat, erscheinen: In diesen Fällen braucht der Händler
keine Autorisierung durch CRISTINA S.r.l.In jedem Fall unterlässt der Händler,
Personen andere Leistungen mündlich oder schriftlich zu versprechen oder zu
vertreten als die, die in den Katalogen, Broschüren, Produktinformationsblättern,
Bedienungsanleitungen und allgemein im Werbematerial oder Bildmaterial, das
von CRISTINA S.r.l. geliefert wird, vorgesehen sind. Der Händler verpflichtet sich,
sicherzustellen, dass jede Form der Werbung, die er selbst realisiert und in der die
Produkte CRISTINA S.r.l., SILFRA und/oder CRISTINA S.r.l. vorkommen, mit den
geltenden Gesetzen über Werbung übereinstimmen.
Alle im Zuge der durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regulierten
Vertragsbeziehungen erhaltenen Personendaten werden in telematischer Form
und auf Papier behandelt. Die Daten können von CRISTINA S.r.l., insoweit
es in ihrer jeweiligen und spezifischen Kompetenz liegt, an Steuerberater,
Buchhaltungsprüfungsunternehmen, Freischaffende, öffentliche Behörden,
Kreditinstitute,
Handelsvertreter,
Promoter,
Merchandiser,
technische
Kundendienstzentren aus Pflicht, Notwendigkeit oder Kommunikationsgelegenheit
weitergeben, auch damit jede Vertragspflicht korrekt erfüllt werden kann.
24) Der Händler darf keine, auch nicht teilweise, von den Allgemeinen
Verkaufsbedingungen vorgesehenen Rechte und Pflichten wie auch keine
gegenüber der CRISTINA S.r.l. geltend gemachte Kredite übertragen.
25) Der Händler verpflichtet sich, alle, welcher Natur und in welcher Weise auch
immer, während der Ausführung der von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen
regulierten Leistungen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Vor allem verpflichtet sich der Händler, die während der Ausführung der durch
die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regulierten Leistungen eingeholten
Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und alle Maßnahmen zu ergreifen,
dass auch seine Angestellten und/oder Mitarbeiter diese Bestimmungen
einhalten, dies alles auch unter voller Beachtung der von D.Lgs. Nr. 196/2003
festgelegten Bestimmungen zum Datenschutz. Zu diesem Zweck wird festgelegt:
Alle Informationen, die der Händler auf welche Weise auch immer erhalten
und/oder gesammelt hat, werden aus anderen als den von den Allgemeinen
Verkaufsbedingungen vorgesehenen Zwecken nicht an Dritte weitergegeben, es
sei denn, (i) es muss Verwaltungs- oder Gesetzesvorschriften oder Anfragen von
italienischen oder ausländischen Behörden, denen man sich nicht widersetzen
kann, Folge geleistet werden, oder (ii) die Informationen sind öffentlich bekannt
geworden und zwar aus anderen Gründen als der Verletzung der mit den
Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbarten Verpflichtung zur Vertraulichkeit .
Der Händler verpflichtet sich, seinen Angestellten und allen, die aus welchen
Gründen auch immer mit ihm bei der Ausführung der Leistungen der Allgemeinen
Verkaufsbedingungen zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben, über
die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bei der ihm übernommenen Verpflichtung zu
informieren und darauf zu achten, dass sie eingehalten wird.
Die Vorschriften und Verbote dieses Artikels bleiben auch nach der Auflösung
oder Beendigung der Vertragsbeziehungen oder dem Rücktritt von den
Vertragsbeziehungen, aus welchem Grund auch immer, die zwischen CRISTINA
S.r.l. und dem Händler bestehen sollten, gültig.
26) Auch wenn die “Allgemeinen Verkaufsbedingungen” auch in Englisch,
Französisch, Deutsch, Spanisch und Russisch verfasst sind, bleibt der italienische
Text die einzige verbindliche Fassung und bei Unstimmigkeiten zwischen dem
italienischen Text und einem der in den anderen Sprachen verfassten Texten ist
das, was im italienischem Text steht, bestimmend.
27) Die Verwendung der Logos und Bilder von CRISTINA srl wird durch Anhang
“Verwendung des Logos Cristina und Silfra und Bilder für ON und Off Line
Kommunikation” geregelt.
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