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Allgemeine Verkaufsbedingungen CRISTINA S.r.l.

Allgemeine Verkaufsbedingungen CRISTINA S.r.l.

Art und/oder Fremdkörper, die in den Leitungen vorhanden sind, kalkhaltiges

Wasser; - Beschädigung der Oberflächen aufgrund der Verwendung aggressiver,

saurer und/oder scheuernder Produkte; - Beschädigung durch Chemikalien oder

elektrochemische Verfahren; - Nichtfunktionieren oder Funktionsstörungen durch

einen hohen Salz- und/oder Chlorgehalt im Wasser; - Nichtfunktionieren oder

Funktionsstörungen durch Sand, Schutt und/oder Verunreinigungen im Wasser;

- fehlende Installation entsprechender vorgelagerter Druckminderer und Filter in

der Anlage sowie fehlende Installation von Filtern am Produkt, wo vorgesehen; -

Druck- und/oder Temperaturwerte, die nicht mit den Parametern übereinstimmen,

die in der Gebrauchsanleitung und/oder auf eventuellen Hinweisaufklebern

angegeben sind, die an der Produktverpackung vorhanden sind oder die

Produkte begleiten; - Schäden und/oder Störungen aufgrund eisenhaltiger

Rückstände von eisenhaltigen Leitungen und/oder Leitungen, die sich nicht in

einem angemessenen Instandhaltungszustand befinden; - technische Eingriffe,

Reparaturen und/oder Änderungen an Produkten, die vom Endnutzer, von

Technikern und/oder Dritten ohne entsprechende ausdrückliche Genehmigung

vonseiten der Firma CRISTINA S.r.l. vorgenommen wurden, mit Ausnahme der

normalen Instandhaltung, die vom Endnutzer gemäß den Anweisungen, die in

der Gebrauchsanleitung und/oder auf eventuellen Hinweisaufklebern angegeben

sind, die an der Produktverpackung vorhanden sind oder die Produkte begleiten,

vorzunehmen sind ; - Natur- oder gesellschaftspolitische Ereignisse (wie zum

Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Wetterschäden, Brände,

Naturkatastrophen, kriegerische oder terroristische Ereignisse, Aufstände und/

oder Unruhen). Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende vertragliche

Garantie weder ordentliche Wartungsarbeiten noch den Austausch von Filtern,

Sieben, Strahlreglern, Patronen und allen anderen Teilen abdeckt, die als

„Verschleißteile“ gelten bzw. sich unter normalen Bedingungen abnutzen. Es wird

weiterhin darauf hingewiesen, dass jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen

der vorliegenden „vertraglichen Garantie“ nur schriftlich vonseiten der Firma

CRISTINA S.r.l. vorgenommen werden können. Mit Unterzeichnung zur Annahme

der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen verzichtet der Händler

ausdrücklich auf die gesetzliche Garantie und damit auf die Ansprüche, die er kraft

der gesetzlichen Garantiebestimmungen gegenüber CRISTINA S.r.l. erheben und

geltend machen könnte, und zwar für alle eventuellen Mängel, die an den Produkte

auftreten können, die ihm von CRISTINA S.r.l. verkauft werden. Wenn infolge einer

Feststellung von Mängeln an einem von CRISTINA S.r.l. vermarkteten Produkt die

Verantwortung des Händlers gegenüber dem Endnutzer erkannt wird, kann der

Händler folglich keine Regressansprüche gegen die Firma CRISTINA S.r.l. stellen

und keinen Ersatz für eventuell erlittene Schäden und/oder entstandene Kosten

von der Firma CRISTINA S.r.l. fordern.

Für die Preisgebung wird sich an die zum Zeitpunkt der Warenversendung

geltenden Preislisten in den Katalogen von CRISTINA S.r.l. oder in jedem Fall an

die Preise, die CRISTINA S.r.l. normalerweise setzt, gehalten.

CRISTINA S.r.l. kann die Katalogpreise mit einer Frist von 15 Tagen nach

entsprechender Mitteilung ändern, ohne dass bei Preiserhöhung oder

Preisminderung sich der Preis auf die zum Zeitpunkt der Mitteilung über die

Preisänderung bereits angenommenen Bestellungen ändert, da die Bestellungen

den noch nicht geänderten Preisen unterliegen.

Der Händler muss in EURO bezahlen. Die Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

sind die, die zwischen CRISTINA S.r.l. und dem Händler vereinbart worden sind,

und sind unabänderlich und unabdingbar im Interesse von CRISTINA S.r.l.:

Existieren keine Vereinbarungen zu den Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten

kommen die von CRISTINA S.r.l. in der Rechnung angegebenen Fristen und

Modalitäten zur Anwendung. CRISTINA S.r.l. hat in jedem Fall das Recht, die

Vertragsausführung gemäß Art. 1457 c.c. (BGB) einzufordern, ohne zu vorheriger

Mitteilung verpflichtet zu sein. CRISTINA S.r.l. behält sich das Recht vor, die

anzuwendenden Zahlungsfristen und/oder Zahlungsmodalitäten zu ändern und

diese Änderungen schriftlich mitzuteilen: Die neuen Zahlungsfristen und/oder

Zahlungsmodalitäten gelten als vom Händler akzeptiert, wenn er nicht innerhalb

von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Empfang der Mitteilung über die Änderung

CRISTINA S.r.l. schriftlich die Ablehnung der geänderten Fristen und/oder

Modalitäten zugestellt hat.

Bei versäumter und/oder verspäteter Zahlung bezüglich der in der von CRISTINA

S.r.l. angenommenen Bestellung des Händlers angegebenen Fristen oder bei

Fehlen der Angabe in der von CRISTINA S.r.l. ausgestellten Rechnung werden

im Rahmen des Art.5 D. Lgs. (Legislativdekret) 231/2002 in der aktuellen Fassung

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Verzugszinsen berechnet. Außerdem kann CRISTINA S.r.l. bei versäumter und/

oder bezüglich der vorgesehenen Fristen verspäteter Zahlung nach ihrem eigenen

unanfechtbaren Ermessen bis zur gesamten Zahlung des geschuldeten Betrags

alle oder einen Teil der vom Händler übermittelten Bestellungen und an den

Händler erbrachten Dienstleistungen aussetzen und die Zahlungsfristen und/oder

Zahlungsmodalitäten mit sofortiger Wirkung und vorheriger einfacher schriftlicher

Mitteilung ändern. Nach Ablauf der Frist von 15 Tagen bei versäumter und/oder

verspäteter Zahlung kann CRISTINA S.r.l. ganz oder teilweise, nach ihrem eigenen

unanfechtbaren Ermessen, die noch nicht erledigten Bestellungen löschen, auch

wenn sie bereits angenommen worden sind.

Die Zahlung der Waren muss an die Niederlassung der CRISTINA S.r.l. in Gozzano

(NO), Via Fava 56 erfolgen; erfolgen Zahlungen an einem anderen Ort als der oben

genannten Niederlassung der CRISTINA S.r.l. haben diese Zahlungen, auch wenn

sie von CRISTINA S.r.l. angenommen worden sind, einen reinen Duldungswert

und können in keinem Fall die Änderung des Prinzips, an die angegebene

Niederlassung zu zahlen, begründen.

Bei Zahlungen über Barscheck und/oder Bankanweisung hat, auch wenn diese

Modalität von CRISTINA S.r.l. akzeptiert wird, ausschließlich der Händler

das gesamte Risiko zu tragen, in dem Sinne, dass letzterer nicht von seiner

Zahlungspflicht befreit ist, wenn CRISTINA S.r.l. den Betrag nicht effektiv einkassiert

hat. Unbeschadet dem vorher gesagten, ist vereinbart, dass bei Diebstahl und/

oder Verlust der vom Händler geschickten Schecks, auch wenn dieser Fall einsetzt,

nachdem sie bei CRISTINA S.r.l. und/oder ihren Beauftragten und/oder Vertretern

angekommen sind, die CRISTINA S.r.l. bereits jetzt ausdrücklich von jeder Haftung

diesbezüglich befreit ist wie auch von der Verpflichtung, Duplikate der Schecks

und/oder eine Abschreibung zu fordern.

Die Abbildungen und Informationen in den Broschüren, den Katalogen, der

Internetseite von CRISTINA S.r.l., in den Produktinformationsblättern sowie jedes

weitere Informationsmaterial und/oder Werbematerial auf welchem Medium auch

immer, auch wenn es einzelne Artikel darstellt, begründen nicht die Verpflichtung

zur getreuen Ausführung seitens der CRISTINA S.r.l.Dementsprechend

sind die darin vorgesehenen Gewichte und Abmessungen ausschließlich

unverbindlich und CRISTINA S.r.l. übernimmt dafür keine Verantwortung.

CRISTINA S.r.l. behält sich das Recht vor, an den Verkaufsprodukten jederzeit

alle Änderungen vorzunehmen, die sie für unabdingbar hält, um die Produktion

zu optimieren, und dies unabhängig von dem, was in Broschüren, im Katalog,

den Produktinformationsblättern, auf der Internetseite von CRISTINA S.r.l. und

jedem weiteren Material zur Verkaufsförderung der Produkte und Werbezwecken

dargestellt und beschrieben wird.

Ferner ist CRISTINA S.r.l. nicht gebunden an den Erklärungen, Versprechungen,

Bedingungen und Garantien, die von den Angestellten, Vertretern,

Handelsvertretern und Geschäftsvermittlern gegeben werden und sich von den

hier wiedergegebenen Verkaufsbedingungen unterscheiden und nicht in den von

den Rechtsvertretern der CRISTINA S.r.l. unterzeichneten Rechtsakten enthalten

sind.

Es wird in beidseitigem Einverständnis festgelegt, dass für die Beilegung aller

Streitfragen die bezüglich der Auslegung, Ausführung und Auflösung dieser

Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder bezüglich der Geschäftsverhältnisse

zwischen den Vertragsparteien oder bezüglich jeder damit verbundenen Frage

ausschließlich das Gericht Mailand der italienischen Justizbehörde zuständig ist.

Der Händler kann keine Anträge oder Klagen gegen CRISTINA S.r.l. einreichen,

noch Einrede gegen CRISTINA S.r.l. erheben, wenn er nicht vorher dafür gesorgt

hat, jede der CRISTINA S.r.l. geschuldeten Kapitalbeträge, Zinsen und Kosten

bezüglich der Warensendungen ausgezahlt zu haben. Außerdem wird vereinbart,

dass der Händler eigene Kredite mit den der CRISTINA S.r.l. für den Warenkauf

geschuldeten Beträgen nicht aufrechnen kann.

Die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise verstehen sich

ausschließlich als Richtpreis in Euro und ohne Umsatzsteuer.

Das anwendbare Recht ist ausschließlich das italienische Recht mit ausdrücklichem

Ausschluss der anderen nationalen Rechte und/oder internationalen Konventionen

zum internationalen Warenverkauf.

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Die Zahlungsbedingungen, Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten wie auch

die Preisnachlässe und Handelsrabatte und die vorgesehen Beiträge und/

oder Prämien sind immer dem Umstand untergeordnet, dass der Händler die

Lieferungen unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen bezahlt.

Der Händler übernimmt die Zahlung aller Gebühren, Steuern, Auflagen,

Zollgebühren, Steuerauflagen und/oder Verwaltungsgebühren wie auch alle

von den Staats-, Regierungs- und Verwaltungsbehörden vorgesehenen Kosten

und Spesen für den Erwerb, den Import, den Export und den Verkauf der von

CRISTINA S.r.l. gekauften Produkte.

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen begründen nicht für den Händler eine

Kaufpflicht noch für CRISTINA S.r.l. eine Verkaufspflicht. Deswegen besteht

zwischen den Vertragsparteien keine Lieferverpflichtung, noch wird irgendeine

Form des Exklusivrechts übertragen, da die zwischen den Vertragsparteien

bestehende Vertragsbeziehung eine reine Kauf- und Verkaufsbeziehung ist.

Kommt es zur Duldung von Vertragsverstößen und/oder Verhalten, das im

Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen steht, kann das Dulden

nicht als Verzicht auf die in den nicht beachteten Klauseln enthaltenen Rechte

oder Pflichten ausgelegt werden noch kann es die Gültigkeit dieser Klauseln

aufheben.

Wird eine oder werden mehrere Klauseln oder Teile davon nichtig, weil sie im

Widerspruch zu den bestimmenden Gesetzesvorschriften steht oder stehen, ist

oder sind diese von Rechts wegen so und nur so zu ersetzen, dass der Widerspruch

aufgehoben ist.

Ausgenommen bei Vorsatz oder schwerer Schuld von CRISTINA S.r.l. sind die

Haftung und die daraus folgende Entschädigungssumme, die CRISTINA S.r.l.

dem Händler schuldet, beschränkt auf den Preis, den der Händler beim Kauf des

Produktes oder der Produkte von CRISTINA S.r.l., die beanstandet werden und/

oder Gegenstand der Nichteinhaltung sind, bezahlt hat.

Andere vertragliche Bedingungen als die der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

CRISTINA S.r.l. haben, auch wenn sie gefordert, hinzugefügt, verändert und/oder

in die Bestellungen oder jeder anderen Kommunikation des Händlers eingefügt

werden, keine Wirkung wenn sie nicht ausdrücklich und spezifisch schriftlich durch

einen Rechtsvertreter der CRISTINA S.r.l. anerkannt worden sind.

Der Händler erkennt an, dass die Firma und die Marken von CRISTINA S.r.l.

das ausschließliche Eigentum derselben sind. Der Händler kann bezüglich der

oben genannten Firma oder Marken keine Ansprüche erheben oder Eigentum

beanspruchen. Dies weder direkt noch indirekt über eine Mittelsperson,

Gesellschaft und/oder Einrichtung. Der Gebrauch der Marken CRISTINA S.r.l.,

SILFRA oder CRISTINA S.r.l. seitens des Händlers, dort, wo es erlaubt ist, erfolgt in

Übereinstimmung mit den von CRISTINA S.r.l. festgelegten Anordnungen. Werden

die Markenzeichen CRISTINA S.r.l., SILFRA oder CRISTINA S.r.l. auf dem Schild des

Händlers angebracht, ist ausschließlich der Händler, der zudem vorher schriftlich

von CRISTINA S.r.l. autorisiert worden sein muss, verpflichtet, jede gesetzliche

Gebühr und/oder Steuer einschließlich der Werbesteuer zu bezahlen. Davon

ausgeschlossen ist der Fall, in dem die Marken auf Werbematerial, das CRISTINA

S.r.l. den Händler geliefert hat, erscheinen: In diesen Fällen braucht der Händler

keine Autorisierung durch CRISTINA S.r.l.In jedem Fall unterlässt der Händler,

Personen andere Leistungen mündlich oder schriftlich zu versprechen oder zu

vertreten als die, die in den Katalogen, Broschüren, Produktinformationsblättern,

Bedienungsanleitungen und allgemein im Werbematerial oder Bildmaterial, das

von CRISTINA S.r.l. geliefert wird, vorgesehen sind. Der Händler verpflichtet sich,

sicherzustellen, dass jede Form der Werbung, die er selbst realisiert und in der die

Produkte CRISTINA S.r.l., SILFRA und/oder CRISTINA S.r.l. vorkommen, mit den

geltenden Gesetzen über Werbung übereinstimmen.

Alle im Zuge der durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regulierten

Vertragsbeziehungen erhaltenen Personendaten werden in telematischer Form

und auf Papier behandelt. Die Daten können von CRISTINA S.r.l., insoweit

es in ihrer jeweiligen und spezifischen Kompetenz liegt, an Steuerberater,

Buchhaltungsprüfungsunternehmen, Freischaffende, öffentliche Behörden,

Kreditinstitute,

Handelsvertreter,

Promoter,

Merchandiser,

technische

Kundendienstzentren aus Pflicht, Notwendigkeit oder Kommunikationsgelegenheit

weitergeben, auch damit jede Vertragspflicht korrekt erfüllt werden kann.

24) Der Händler darf keine, auch nicht teilweise, von den Allgemeinen

Verkaufsbedingungen vorgesehenen Rechte und Pflichten wie auch keine

gegenüber der CRISTINA S.r.l. geltend gemachte Kredite übertragen.

25) Der Händler verpflichtet sich, alle, welcher Natur und in welcher Weise auch

immer, während der Ausführung der von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen

regulierten Leistungen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Vor allem verpflichtet sich der Händler, die während der Ausführung der durch

die Allgemeinen Verkaufsbedingungen regulierten Leistungen eingeholten

Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und alle Maßnahmen zu ergreifen,

dass auch seine Angestellten und/oder Mitarbeiter diese Bestimmungen

einhalten, dies alles auch unter voller Beachtung der von D.Lgs. Nr. 196/2003

festgelegten Bestimmungen zum Datenschutz. Zu diesem Zweck wird festgelegt:

Alle Informationen, die der Händler auf welche Weise auch immer erhalten

und/oder gesammelt hat, werden aus anderen als den von den Allgemeinen

Verkaufsbedingungen vorgesehenen Zwecken nicht an Dritte weitergegeben, es

sei denn, (i) es muss Verwaltungs- oder Gesetzesvorschriften oder Anfragen von

italienischen oder ausländischen Behörden, denen man sich nicht widersetzen

kann, Folge geleistet werden, oder (ii) die Informationen sind öffentlich bekannt

geworden und zwar aus anderen Gründen als der Verletzung der mit den

Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbarten Verpflichtung zur Vertraulichkeit .

Der Händler verpflichtet sich, seinen Angestellten und allen, die aus welchen

Gründen auch immer mit ihm bei der Ausführung der Leistungen der Allgemeinen

Verkaufsbedingungen zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben, über

die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bei der ihm übernommenen Verpflichtung zu

informieren und darauf zu achten, dass sie eingehalten wird.

Die Vorschriften und Verbote dieses Artikels bleiben auch nach der Auflösung

oder Beendigung der Vertragsbeziehungen oder dem Rücktritt von den

Vertragsbeziehungen, aus welchem Grund auch immer, die zwischen CRISTINA

S.r.l. und dem Händler bestehen sollten, gültig.

26) Auch wenn die “Allgemeinen Verkaufsbedingungen” auch in Englisch,

Französisch, Deutsch, Spanisch und Russisch verfasst sind, bleibt der italienische

Text die einzige verbindliche Fassung und bei Unstimmigkeiten zwischen dem

italienischen Text und einem der in den anderen Sprachen verfassten Texten ist

das, was im italienischem Text steht, bestimmend.

27) Die Verwendung der Logos und Bilder von CRISTINA srl wird durch Anhang

“Verwendung des Logos Cristina und Silfra und Bilder für ON und Off Line

Kommunikation” geregelt.

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